Muttonen/Regner: TTIP darf kein Einfallstor für gewerkschaftsfeindliche Politik werden

SPÖ sieht keinen Bedarf für spezielle Investitionsschutzvorschriften

Wien (OTS/SK) – Das Freihandelsabkommen mit den USA darf kein Einfallstor für gewerkschaftsfeindliche und arbeitnehmerInnenfeindliche Politik werden. Das betonten
SPÖ-EU-Sprecherin Christine Muttonen und SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner am Mittwoch im EU-Unterausschuss des Nationalrates. „Wir werden keinem Handelsabkommen zustimmen, das sich negativ auf die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt oder Gewerkschaftsrechte untergräbt. Und wir werden keinem Abkommen zustimmen, das europäische Standards im Sozialbereich und im Konsumentenschutz senkt. Nicht hier im Nationalrat und nicht im
Europäischen Parlament“, so die SPÖ-Abgeordneten, die auch mehr Transparenz bei den Verhandlungen forderten.

 

Gewerkschaftsrechte in den USA stärken

In der amerikanischen Politik und Wirtschaft gebe es eine mächtige Bewegung gegen die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, betonten die SPÖ Abgeordneten. Große US-Unternehmen würden regelmäßig die Gewerkschaften bekämpfen anstatt mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten. „Von den acht Kernarbeitsnormen, die die Internationale Arbeitnehmerorganisation ILO festgelegt hat, haben die USA grade einmal zwei unterschrieben. Nicht unterschrieben haben die USA unter anderem das Recht auf Koalitionsfreiheit – also das Recht von Arbeitnehmern, Gewerkschaften zu gründen und sich diesen anzuschließen. Nicht unterschrieben haben die USA das Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf“, betonten Muttonen und Regner.

 

Investitionsschutzvorschriften nicht erforderlich

Als „nicht erforderlich“ bezeichnete SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner spezielle Investitionsschutzvorschriften. Sie verwies hier auch auf den Standpunkt des Bundeskanzlers, der bereits klargestellt hat, dass die EU und die USA über einen sehr guten Rechtsschutz verfügten. „Ich stimme dem Bundeskanzler voll inhaltlich zu, wenn er sagt, dass Schiedsgerichte nicht dazu da sind, um über die Hintertür soziale und umweltpolitische Standards auszuhöhlen“, erläuterte Regner. Der geplante Investitionsschutz sieht vor, dass ausländische Investoren das Gastland auf Entschädigungszahlungen klagen können. Es gibt auch bereits einige prominente Milliarden-Streitfälle rund um Investitionsschutz-Klauseln. So wurden gegen Kanada im Rahmen des NAFTA-Abkommens mehr als 20 Klagen mit 2,5 Mrd. Dollar Entschädigungsforderungen eingereicht. Gegenstand der Klagen waren Gesetze wie ein Verbot von „Fracking“ (Schiefergas-Exploration), Chemikalienverbote, Sozialprogramme etc. International bekannt sind auch die Klagen des Tabakkonzerns Philip Morris gegen Uruguay und Australien wegen Gesundheitswarnungen auf Zigarettenschachteln und die des schwedischen Energieriesen Vattenfall gegen den Atomausstieg in Deutschland.

 

Europäische Standards schützen und Transparenz garantieren

Ein wesentliches Thema sei generell die Erhaltung der hohen europäischen Standards im Umwelt- und Sozialbereich sowie beim Datenschutz oder eben bei ArbeitnehmerInnenrechten, führte Muttonen weiter aus. „Wir sehen zweifellos auch die Chancen, die ein Freihandelsabkommen bringen könnte. Aber wir sind nicht blind gegenüber den gewaltigen Risiken, die das Abkommen für unsere guten
Sozial- und Umweltstandards bedeutet. Und wir sind nicht zufrieden mit der intransparenten Art und Weise, wie das Abkommen bisher verhandelt wurde“, äußerte Muttonen ihre Bedenken. Die Geheimhaltung der Verhandlungen sei nicht nur undemokratisch. Sie verhindere auch eine vernünftige öffentliche Debatte, wenn den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen vorenthalten werden. „Grundlegende Dokumente müssen generell für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nur dann können Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und korrigiert werden“, so Muttonen. (Schluss) bj/sas/mp